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Aktuelles

Agrardiesel 2024 – Verbrauchsjahr 2023

Aktuell ist die Agrardieselvergütung in aller Munde. Zwar ist die komplette Streichung der Beihilfe bis 2026 vom Tisch, aber eine abschließende Regelung steht noch aus. Stand heute (15.2.2024) ist folgende Regelung vorgesehen – hat aber noch keine Rechtskraft.

Inhaltlich bleibt alles beim Alten! Aber: Seit diesem Jahr kann der Agrardieselantrag nur noch digital abgegeben werden. Die bisher möglichen Formulare 1140 und 1142 können nicht mehr genutzt werden. Ab sofort steht nur noch das digitale Antragsverfahren im Zoll-Portal zur Verfügung. In den vergangenen Jahren hat das digitale Verfahren vielen Landwirten immer wieder Probleme bereitet. Hier das Wichtigste:

Um den Antrag auf Agrardieselentlastung im Zoll-Portal einreichen zu können, ist ein Elster-Zertifikat für die Anmeldung notwendig. Dieses beantragen Sie im Elster-Portal. Wichtig ist, dass Sie das Zertifikat für Unternehmen beantragen. Sollten Sie bereits über ein Elster-Zertifikat für ihre Steuererklärung verfügen, können sie dieses nicht verwenden! Einzelheiten zur Zertifikatsbeantragung und zu der Beantragung der Agrardieselvergütung finden sie auf der Seite des Zoll.

Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Verfügung - telefonisch oder per E-Mail.

Junglandwirteförderung gestartet !!!

Am 23. März 2023 startete die neue Junglandwirteförderung des Landes Thüringen. Damit sollen junge Landwirte bei dem Start in die Selbstständigkeit - ob durch Neugründung oder Übernahme eines Betriebes - unterstützt werden. Anträge auf Förderung können Einzel­unternehmen, deren Betriebsleiter ein Junglandwirt ist, oder Personengesellschaften und juristische Personen, die durch einen Junglandwirt wirksam und langfristig geführt werden, stellen. Als Jungland­wirt gilt, wer zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre ist. Ferner muß er über eine entsprechende berufliche Qualifikation verfügen.

Hier weitere wichtige Fakten.

1. Tranche: Antragsjahr (n) 50% der Zuwendung
2. Tranche: Folgejahr (n+1) 35% der Zuwendung
3. Tranche: Zieljahr (n+2) 15% der Zuwendung

Die jährliche Antragsfrist (Ausschlussfrist) endet am 31. Januar des jeweiligen Jahres, davon abweichend endet die Antragsfrist im Jahr 2023 am 15. Mai

  1. Der steuerliche Betriebssitz befindet sich in Thüringen.
  2. Die erstmalige und eigenverantwortliche Führung des landwirtschaftlichen Be­triebes durch den Junglandwirt darf nicht länger als 24 Monate vor der Antrag­stellung zurückliegen.
  3. Vorlage eines Geschäftsplanes
  4. Nachweis eines kalkulatorischen Arbeitskräftebedarfs von min. 0,5 Voll-zeitäquivalent (VZA)
  5. Das zu versteuernde Jahreseinkommen des Junglandwirtes darf im Jahr vor der Antragstellung 90.000 € nicht übersteigen.

  • Laufenden Betriebsausgaben,
  • Investitionen, einschließlich Flächenkauf,
  • Ausgaben zur Lebenshaltung des Junglandwirtes

gefördert.

Alle Details und weitere Informationen finden sich auf der Seite des Landesverwaltungs­amtes. Auch alle erforderlichen Unterlagen sowie die Förderrichtlinie erhalten Sie dort unter dem Bereich „Downloads“.

Ob für Ihren Betrieb eine Förderung möglich ist, können wir gerne in einem persönlichen Gespräch erörtern. Auch unterstützen wir Sie, wenn Sie einen Förderantrag erstellen wollen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf (tele­fonisch oder per E-Mail).

Umsatzsteuerpauschalierung

Die Umsatzsteuerpauschalierung für Landwirte wird neu geregelt. Das Jahressteuergesetz 2021 regelt nun, wer künftig noch die Umsatzsteuer pauschalieren darf. Generell können nur noch Landwirtschaftsbetriebe deren Umsätze unter 600.000 € liegen die Vereinfachungsregelung der Pauschalierung anwenden. Liegt der Umsatz über 600.000 € muß die Regelbesteuerung angewendet werden. Was ist nun zu beachten:

Droht der Verlust der Pauschalierung, kann der Unternehmer gezielt gegensteuern. Es gibt Möglichkeiten, gezielt Einnahmen ins nächste Jahr zu schieben, beispielsweise den Verkauf einer gebrauchten Maschine. Auch Erntelieferungen könnten durch Einlagerungsverträge verschoben werden.

Möglichkeiten, die Umsatzsteuerpauschalierung zu retten, gibt es auch bei den außerlandwirtschaftlichen Einnahmen. Sie könnten aus dem Unternehmen des Landwirts ausgelagert und auf Angehörige oder Personengesellschaften übertragen werden.

Wichtig: Die Umsatzgrenze muss jedes Jahr geprüft und im laufenden Jahr auch überwacht werden. Leider steht erst am 31. Dezember des Kalenderjahres fest, ob man im Folgejahr die Pauschalierung weiterhin anwenden darf oder nicht. Erfolgt zufälligerweise der Verkauf der Ernte vor dem Stichtag oder ein Mastdurchgang wird vor dem Stichtag abgerechnet, so kann man schnell die Umsatzgrenze „aus Versehen“ überschreiten. Der Gesetzgeber hat keinen Beobachtungszeitraum von zwei oder drei Jahren vorgesehen, es wird streng auf das Vorjahr abgestellt.

Bitte beachten Sie auch, daß der Pauschalierungssatz von 10,7 % für landwirtschaftliche Produkte 2022 gesenkt wird – er beträgt dann 9,5%. Zukünftig wird die Höhe des Pauschalierungssatzes jährlich überprüft. Dazu hat sich die Bundesregierung gegenüber der EU verpflichtet.

Ob für Ihren Betrieb eine Änderung der Umsatzbesteuerung droht oder vielleicht ein Übergang zur Regelbesteuerung günstiger ist, können wir gerne in einem persönlichen Gespräch erörtern. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf (telefonisch oder per E-Mail). Beziehen Sie auch Ihren Steuerberater in die Entscheidungsfindung ein.

Förderprogramme für Landwirtschaftliche Unternehmen in Thüringen

Die Investitionsförderung in Thüringen wurde schon mehrfach vorgestellt (Archiv). Deshalb sind hier nur die wichtigsten Eckfeiler zur aktuellen Förderung zusammengestellt.

Einen umfassenden Überblick finden Sie auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank.

Die folgenden Förderprogramme sind für die Landwirtschaft von Bedeutung (andere Bundesländer auf Anfrage):

Eine Darstellung aller Fördermöglichkeiten und -Voraussetzungen zu jedem relevanten Förderprogramm würde den Rahmen sprengen. Daher hier nur ein kurzer Überblick.

Von besonderer Bedeutung ist das ILU (Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen in Thüringen). Hier erfolgt die Förderung von Investitionen

in landwirtschaftlichen Unternehmen, die nicht größer als KMU sind. Die Gesamtförderung besteht aus folgenden Teilen:



Alle Einzelheiten zu den jeweiligen Förderprogrammen finden sie auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank.

Abschließend die aktuellen Stichtage zur Einreichung von Förderanträgen:
Die jeweils aktuellen Termine finden Sie auf der Seite der Thüringer Aufbaubank oder Sie rufen uns an.

Ob für Ihren Betrieb eine Förderung möglich und sinnvoll ist, können wir gerne in einem persönlichen Gespräch erörtern. Auch unterstützen wir Sie, wenn Sie für Ihren Betrieb einen Förderantrag erstellen wollen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf (telefonisch oder per E-Mail).

Hofübergabe

Jeder Familienbetrieb ist früher oder später mit dem Thema Hofübergabe konfrontiert. Nutzen sie die arbeitsärmeren Monate um alle für eine erfolgreiche Hofübergabe relevanten Fragen zu erörtern. Eine Hofübergabe muss gründlich vorbereitet werden und braucht daher seine Zeit. Dabei geht es vorrangig um die Abstimmung innerhalb der Familie. Folgende Fragen sind zu beantworten:

Als Termin bietet sich der Wirtschaftsjahreswechsel aus Zeit- und Kostengründen an. Zum Ende des Wirtschaftsjahres sind sowieso umfangreiche Datenerhebungen im Betrieb notwendig (Inventur etc.). Es fallen keine zusätzliche Kosten für einen Zwischenabschluß an, denn zum Zeitpunkt der Übergabe muss immer ein Jahresabschluß erstellt werden.

Für die erfolgreiche Betriebsübergabe ist ein Steuerberater zwingend notwendig. Auch ein Unternehmensberater sollte hinzugezogen werden. Gestaltet sich die Übergabe schwierig, kann auch die Einschaltung eines Mediators hilfreich sein.

Wir helfen ihnen erste Überlegungen zu konkretisieren – sprechen Sie uns an.

Fort- und Weiterbildungsverpflichtung Sachkunde Pflanzenschutz

Schon mehrfach haben wir auf die Bedeutung des Sachkundenachweises und die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung hingewiesen (Archiv). Deshalb an dieser Stelle nur der Hinweis, dass die aktuelle Fort- und Weiterbildungsreihe jetzt beginnt.

Eine Liste der in Thüringen angebotenen Veranstaltungen finden Sie unter anderem hier.

An dieser Stelle noch einmal der ausdrückliche Hinweis, dass der Dreijahreszeitraum taggenau einzuhalten ist! Ansonsten verliert der Sachkundenachweis zwar nicht seine Gültigkeit, es darf jedoch erst wieder nach einer Fortbildung praktiziert werden.

Liquiditätsplanung

Die aktuell niedrigen Agrarpreise erfordern aus unserer Sicht unbedingt eine detaillierte Liquiditätsplanung um eine Zahlungsunfähigkeit und damit eine Insolvenz zu vermeiden. Wie eine solche Planung aussehen kann sehen Sie im Bereich "Beispielauswertungen".

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