MS Management + Service GmbH

Düngebilanzen

In der Regel muss jeder Landwirt mit mehr als 10 ha LF nach Düngeverordnung jährlich eine Düngebilanz erstellen. Für den Fall einer Betriebskontrolle auf landwirtschaftlichen Betrieben muss die Nährstoffbilanz für das abgelaufene Düngejahr erstellt, ausgedruckt und abgelegt werden. Wir erstellen die Bilanz für Sie – unter Verwendung der Vorgaben der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft.